6. Haftung des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann
6.1.) Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann übernimmt keine Haftung für den Fall. daß dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden – gleich welcher Art – entstehen.
6.2.) Der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte.
6.3.) Sofern der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann durch nicht von ihm zu vertretende Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen begründete Terminüberschreitungen anderen Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz. Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu. Der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann wird sich in solchen Fällen jedoch bemühen, dem Kunden auch nach Ablauf der Vertragszeitseine Betriebseinrichtungen und Arbeitskräfte für die Dauer der Ausfallzeit zur Verfügung zu stellen, soweit
dies für den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen nach Treu und Glauben wirtschaftlich zumutbar ist.
6.4.) In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel
Hauptmann folgendes:
6.1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
6.2.) Gegenüber Kaufleuten Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz haftet der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Ist eine durch den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – nach seiner Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um Mängel handelt, deren Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann möglich und zumutbar ist. Die Haftung für Mängelfolge – sowie Realschäden ist ausgeschlossen.
7. Rücktritt vom Vertrag Bei Bekanntwerden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Fall des Zahlungsverzuges hat der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluss jieglicher Schadensersatzforderungen seitens des Kunden zurücktreten
7.1.) Tritt der Kunde. gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann ohne Nachweis eines Schadens, Stornierungskosten vom Kunden fordern:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Auftragswertes,
bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragswertes,
ab 5 Tagen vor Mietbeginn 80% des Auftragswertes
7.2.) Im Falle der Kunde durch nicht von ihm zu vertretende Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen. Betriebsstörungen. Aufruhr. Aufstand. Streik oder Aussperrung. behördlicheAnordnungen die vertraglichen Vereinbarungen nachweislich nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann kein Recht auf Schadenersatz zu. Allerdings sind solche Ausnahmezustände vom Kunden oder Befugten Mitarbeiter an den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann schriftlich einzureichen und sollten den Nachweis. nachvollziehbar dokumentieren.
8. Mietzins bzw. Benutzungsentgelt 8.1.) Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und sonstige Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften gelten die während der Mietdauer jeweils vereinbarten und schriftlich bestätigten Angebote, Preise und Kautionen des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann.
8.2.) Leistungen und Lieferungen des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann werden grundsätzlich täglich erfaßt und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
9. Zahlung Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an den des Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann zu leisten, und zwar so, daß der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann den vollen Gegenwert in verlustfreier Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offen stehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung.
Verzugszinsen bis zu 5% Über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn und Inkassospesen sowie
evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
10. Übertragung von Rechten und Pflichten.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel
Hauptmann an dritte ausser dem Mieter selbst sind ausgeschlossen.
11. Sonstige Bedingungen
11.1.) Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann.
11.2.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1.) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann
und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12.2.) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig. Berlin vereinbart.