BERLINVINTAGEDRUMS.EU

BVD Logo

BVD-AGB

BVD-AGB & HAFTUNGSAUSSCHUSS

  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
 
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann (oder dem von BVD
befugten Personal) und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann in Anspruch nehmen. Der Nutzen,
mieten oder in anderer Form (z.B. Recording / Backline-Service etc.) beauftragen. 2. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen 2.1.) Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vom Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann nach Zweckdienlichkeit bestimmt. 2.2.) Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung / Anlieferung bei bzw. durch den Verleihner Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann und endet mit dem Tag der Rücknahme. Ein Tagesmietpreis
bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden.
2.3.) Veranstaltungen im Freien / Open Air Wird vertraglich die Funktionsüberwachung der Mietsachen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel durch den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann vereinbart, getten für diesen folgende Rechte: Der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann oder ein Beauftragter kann jeder Zeit die Anlage oder Geräte der Mietsache abbauen, abschalten und sichern, wenn durch Wettereinflüsse eine Gefahr für die Mietsache oder die körperliche Unversehrtheit anwesender Personen besteht. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann zu stellen 2.4.) Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz des Verleihers Berlin Vintage Drums /Emanuel Hauptmann, Lehrterstraße 57 / 10557 Berlin. 2.5.) Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort / Zustellungsort zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Überahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren. 2.6.) Vermietete Gegenstände dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden. Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen- und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann.
3. Aufbewahrung Zur Bearbeitung oder ordnungsgemäßen Aufbewahrung übernommener Gegenstände werden vom Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann mit der gebotenen Sorgfalt nach freiem Ermessen verwahrt. Die Kennzeichnung und Versicherung dieser Gegenstände obliegt dem Kunden. Der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann kann jederzeit die Rücknahme der verwahrten Gegenstände verlangen.
4. Inanspruchnahme von Arbeitskräften 4.1.) Die Verfügungsstellung von zusätzlichen Arbeitskräften ist durch den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann zulässig und entsteht zwischen dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann und dem Benutzer und Mieter in Form eines Freischaffend Beauftragten Drum-Tec’s (z.B. für An- & Abfahrt / Lieferung & Abholung / od. Auf- & Abbau 4.2.) Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann wird die Arbeitgeberposition des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann nicht berührt. Der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann ist insbesondere weiterhin allein weisungsberechtigt. 5. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung 5.1.) Mit dem Tage der zur Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet. Der Kunde trägt ab da, Transport- und Versandrisiko, und zwar auch dann, wenn der Transport vom Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann selbst durchgeführt wird. 5.2.) Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden, der verpflichtet ist, der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. 5.3.) Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. 5.4.) Der Kunde haftet dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann gegenüber für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlass der Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände oder a sonstigen Aufnahmeorten aufhalten, die durch die Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfaßt auch Folge- und Ausfallschäden, die dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle). Der Kunde ist dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln derTechnik verantwortlich.
5.5.) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann selbst gegeben ist, ist der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann berechtigt. den Kunden mit den anteiligen Versicherungskosten zu belasten.
5.6.) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung. Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderliche Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten ordnungsgemäß zu erwerben und arrangieren, daß er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtung gegenüber dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann hergeleiteten Ansprüchen Dritter wird der Kunde den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann freistellen.
einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Haftung des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann
6.1.) Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann übernimmt keine Haftung für den Fall. daß dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden – gleich welcher Art – entstehen.
6.2.) Der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte.
6.3.) Sofern der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann durch nicht von ihm zu vertretende Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen begründete Terminüberschreitungen anderen Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz. Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu. Der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann wird sich in solchen Fällen jedoch bemühen, dem Kunden auch nach Ablauf der Vertragszeitseine Betriebseinrichtungen und Arbeitskräfte für die Dauer der Ausfallzeit zur Verfügung zu stellen, soweit
dies für den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen nach Treu und Glauben wirtschaftlich zumutbar ist.
6.4.) In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel
Hauptmann folgendes:
6.1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
6.2.) Gegenüber Kaufleuten Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz haftet der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Ist eine durch den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – nach seiner Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um Mängel handelt, deren Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann möglich und zumutbar ist. Die Haftung für Mängelfolge – sowie Realschäden ist ausgeschlossen.
7. Rücktritt vom Vertrag Bei Bekanntwerden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Fall des Zahlungsverzuges hat der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluss jieglicher Schadensersatzforderungen seitens des Kunden zurücktreten
7.1.) Tritt der Kunde. gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann ohne Nachweis eines Schadens, Stornierungskosten vom Kunden fordern:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Auftragswertes,
bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragswertes,
ab 5 Tagen vor Mietbeginn 80% des Auftragswertes
7.2.) Im Falle der Kunde durch nicht von ihm zu vertretende Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen. Betriebsstörungen. Aufruhr. Aufstand. Streik oder Aussperrung. behördlicheAnordnungen die vertraglichen Vereinbarungen nachweislich nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann kein Recht auf Schadenersatz zu. Allerdings sind solche Ausnahmezustände vom Kunden oder Befugten Mitarbeiter an den Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann schriftlich einzureichen und sollten den Nachweis. nachvollziehbar dokumentieren.
8. Mietzins bzw. Benutzungsentgelt 8.1.) Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und sonstige Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften gelten die während der Mietdauer jeweils vereinbarten und schriftlich bestätigten Angebote, Preise und Kautionen des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann.
8.2.) Leistungen und Lieferungen des Verleihers Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann werden grundsätzlich täglich erfaßt und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
9. Zahlung Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an den des Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann zu leisten, und zwar so, daß der Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann den vollen Gegenwert in verlustfreier Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offen stehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung.
Verzugszinsen bis zu 5% Über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn und Inkassospesen sowie
evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
10. Übertragung von Rechten und Pflichten.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel
Hauptmann an dritte ausser dem Mieter selbst sind ausgeschlossen.
11. Sonstige Bedingungen
11.1.) Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann.
11.2.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1.) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verleiher Berlin Vintage Drums / Emanuel Hauptmann
und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12.2.) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig. Berlin vereinbart.

© 2024 - BERLINVINTAGEDRUMS.EU